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Blog · Handwerk

Betriebshaftpflicht im Handwerk: die drei häufigsten Lücken

28. Mai 20265 Min. LesezeitSubdirektion Merz & Partner
Handwerk

Die meisten Handwerksbetriebe haben eine Betriebshaftpflicht — und sind trotzdem an einer entscheidenden Stelle nicht ausreichend geschützt. Das sind die drei Lücken, die wir in der Praxis am häufigsten sehen.

Das Fundament jeder Betriebsabsicherung

Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Sie ist damit das Fundament jeder Absicherung im Handwerk. Entscheidend ist aber nicht, dass Sie eine haben, sondern was genau versichert ist.

Lücke 1: Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Schäden an genau den Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen oder stark begrenzt. Für einen Maler, Elektriker oder Monteur ist das oft der teuerste Fall überhaupt. Achten Sie darauf, dass Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden ausreichend mitversichert sind.

Lücke 2: Mietsach- und Maschinenschäden

Wer Räume, Gerüste oder Maschinen mietet oder leiht, haftet für Schäden daran. Ohne die passende Erweiterung bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Gerade bei teuren Leihmaschinen lohnt sich der genaue Blick.

Lücke 3: Erweiterte Produkthaftpflicht

Wenn Ihr Werk später einen Folgeschaden verursacht, etwa ein Rohr, das undicht wird, greift die normale Produkthaftung oft zu kurz. Die erweiterte Produkthaftpflicht schließt unter anderem Aus- und Einbaukosten sowie Nachbesserungsbegleitschäden ein.

  • check_circleTätigkeits- und Bearbeitungsschäden ausreichend versichert
  • check_circleMietsach- und Maschinenschäden eingeschlossen
  • check_circleErweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten

Lassen Sie Ihren Schutz einmal prüfen

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.