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Blog · Gesundheit

Kann ich als gesetzlich Versicherter privat versichert sein? Ja — so geht es.

7. September 20268 Min. LesezeitSubdirektion Merz & Partner
Privatpatient in der GKV

Viele glauben, Privatpatient wird man nur mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung — und der ist für Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze gar nicht möglich. Stimmt nicht. Es gibt einen legalen, im Sozialgesetzbuch verankerten Weg, mit dem Sie in der Kasse bleiben und beim Arzt trotzdem als Privatpatient behandelt werden. Er heißt Kostenerstattung — und mit dem richtigen Zusatztarif kostet er weniger, als die meisten denken.

Der Unterschied, den Sie im Wartezimmer merken

Kassenpatienten warten auf einen Facharzttermin im Schnitt mehrere Wochen, auf einen Psychotherapieplatz oft Monate. Privatpatienten bekommen häufig binnen Tagen einen Termin, mehr Zeit beim Arzt und Zugang zu Leistungen, die die Kasse nicht zahlt. Der Grund ist simpel: Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab — mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz statt der Kassenpauschale.

Das Gute: Sie müssen dafür nicht in die PKV. Sie brauchen zwei Dinge — das Kostenerstattungsverfahren Ihrer Kasse und einen Restkostentarif, der den Unterschied übernimmt.

So funktioniert es — in vier Schritten

1

Kostenerstattung bei der Kasse wählen

Nach § 13 Abs. 2 SGB V kann jeder gesetzlich Versicherte statt der Sachleistung die Kostenerstattung wählen — formlos schriftlich bei der Kasse, für mindestens ein Kalendervierteljahr, wahlweise nur für den ambulanten Bereich. Ihre Kasse muss Sie darüber beraten.

2

Ambulant Premium (Tarif 723) abschließen

Der Restkostentarif des Münchener Verein übernimmt 80 % dessen, was nach der Kasse übrig bleibt — bei ärztlicher Behandlung ohne Jahreslimit, bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz. Dazu Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Psychotherapie, Heilpraktiker, Sehhilfen.

3

Zum Arzt gehen — als Privatpatient

Sie sagen an der Rezeption: „Ich bin Selbstzahler / im Kostenerstattungsverfahren." Der Arzt behandelt Sie privat und stellt eine GOÄ-Rechnung. Sie können bei Ihrem Kassenarzt bleiben oder zu reinen Privatärzten gehen.

4

Rechnung einreichen — zweimal, per App

Erst bei der Kasse (sie erstattet ihren Sachleistungsanteil, abzüglich meist 5 % Verwaltungspauschale), dann den Rest beim Münchener Verein per MV ServiceApp. Nach wenigen Tagen ist das Geld da.

Was bleibt am Ende bei mir hängen?

Beispiel: Facharztrechnung 100 € beim Kassenarzt

Arztrechnung nach GOÄ (2,3-fach)100 €
Erstattung Krankenkasse (Sachleistungswert, ca.)− 60 €
Restkosten40 €
Ambulant Premium: 80 % der Restkosten− 32 €
Ihr Eigenanteil8 €
Beim reinen Privatarzt ohne Kassenzulassung zahlt die Kasse nichts — Ambulant Premium übernimmt dann 80 % der gesamten Rechnung, Ihr Anteil 20 €. Vereinfachte Rechnung, Verwaltungspauschale der Kasse nicht berücksichtigt.

Warum gerade Ambulant Premium — und nicht der Tarif der großen Namen?

Restkostentarife gibt es von mehreren Versicherern. Der Unterschied liegt im Preis — und im Kleingedruckten. Für einen 30-Jährigen zeigt ein unabhängiges Vergleichsportal folgendes Bild:

TarifMonatsbeitrag (30 J.)Privatarzt ohne KasseZahnbehandlung inkl.Selbstbehalt
Münchener Verein Ambulant Premium 723129,70 €80 %ja, 80 %keiner
DKV KAMP1185,40 €85 %nur optional300 €/Jahr
ARAG 182212,12 €60 %nur optional75 €/Jahr
Signal Iduna AmbulantTop + Plus257,40 €80 %nur optional0 €
DKV KAMP0262,31 €85 %nur optionalkeiner

Quelle: öffentliches Vergleichsportal, Eintrittsalter 30, Stand 2026. Die teureren Tarife erstatten beim Kassenarzt 100 % der Restkosten statt 80 % — das sind bei einer 100-€-Rechnung rund 8 € Unterschied, bei 55 bis 130 € Mehrbeitrag im Monat.

Ambulant Premium ist also nicht in jedem Detail der stärkste Tarif — aber mit Abstand der mit dem besten Verhältnis von Leistung zu Beitrag. Über ein Jahr sparen Sie gegenüber der DKV rund 670 €, gegenüber Signal Iduna über 1.500 € — und bekommen Zahnbehandlung und Hilfsmittel obendrauf, die dort extra kosten.

Für wen es sich lohnt — und für wen nicht

thumb_upPasst gut

  • Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze, die in die PKV nicht dürfen
  • Familien, die Privatniveau wollen, ohne jedes Familienmitglied einzeln in der PKV zu versichern
  • Menschen mit regelmäßigem Facharzt- oder Therapiebedarf, die nicht warten wollen
  • Wer die PKV-Option offenhalten möchte — kombinierbar mit Smart Care
  • Gesunde Antragsteller — der Tarif hat eine Gesundheitsprüfung

thumb_downEher nicht

  • Wer Rechnungen nicht selbst vorstrecken und einreichen möchte
  • Bei schweren Vorerkrankungen — Ausschlüsse oder Ablehnung möglich
  • Wer nur einzelne Lücken schließen will — dann reichen die günstigeren Baustein-Tarife Kompakt / Premium+
  • Wer ohnehin kurz vor dem PKV-Wechsel steht

Die drei Dinge, die Sie wissen sollten

  • check_circleSie strecken vor. Anders als in der Sachleistung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und bekommen das Geld von zwei Stellen zurück. Per App dauert das wenige Tage — aber es ist ein anderer Rhythmus.
  • check_circleDie GOÄ-Grenze. Erstattet wird bis zum 3,5-fachen Satz. Rechnet ein Arzt darüber ab (selten, muss vorher schriftlich vereinbart werden), tragen Sie die Differenz.
  • check_circleZahnersatz ist nicht drin. Ambulant Premium deckt Zahnbehandlung, nicht Zahnersatz. Dafür ergänzt ZahnGesund — wir stellen die Kombination so zusammen, dass es keine Doppelversicherung gibt.

Unser Fazit: Privatpatient in der GKV ist keine Grauzone, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg. Mit Ambulant Premium bekommen Sie für den Beitrag einer besseren Zahnversicherung anderer Anbieter das komplette ambulante Privatniveau — freie Arztwahl, kurze Wege, Therapie ohne Warteliste. Die Gesundheitsprüfung ist die einzige Hürde: Wer sie besteht, sollte nicht lange überlegen.

Passt Ambulant Premium zu Ihnen?

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Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Beitragsangaben für ein Eintrittsalter von 30 Jahren aus öffentlichen Vergleichsportalen, Stand 2026; der tatsächliche Beitrag hängt von Alter und Gesundheitszustand ab. Erstattungsbeispiele vereinfacht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Tarifs 723 und die Regelungen Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung.